Titel
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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Kategorie
Kategorie
Berufsorientierung
Beschreibung/
Zusammenfassung
Beschreibung/
Zusammenfassung
Schüler*innen die in ihrem Praktikum Umgang mit Lebensmitteln haben werden digital zum Hygiene- und Infektionsschutz geschult.
Die Verhütung von Infektionen und Krankheitsübertragung auf Lebensmitteln während des Schülerpraktikums soll verhindert werden.
Beteiligt
Beteiligt
Klassen-/Wirtschaftslehrer, Schulsozialarbeit (A. Tepe)
Ziel(e)
Ziel(e)
(allgemein)
Die Belehrung ist Voraussetzung für ein Praktikum in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb. Hierzu zählen Praktika in denen direkt mit verderblichen Lebensmitteln gearbeitet wird. Bei Praktika in Altenheimen/ Krankenhäusern muss im Vorfeld mit der Einrichtung die Erforderlichkeit abgesprochen werden (Essen anreichen usw.)
Maßnahmen/
Arbeitsplanungen
Maßnahmen/
Arbeitsplanungen
Sobald eine Praktikumsstelle in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb feststeht, werden die Schüler durch Klassen/Wirtschaftslehrer bei der Schulsozialarbeit gemeldet.
Die Belehrung findet digital statt. (Möglichst spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn)
Es muss im Vorfeld eine Schulbescheinigung über den Zeitpunkt und die Tatsache des Praktikums im Lebensmittelbereich als PDF erstellt und den namentlich genannten Schüler*innen per Iserv gemailt werden.
Auf der Seite https://www.landkreis-osnabrueck.de wird über die Suchfunktion nach „Belehrung nach Infektionsschutzgesetz“ gesucht.
Die Online Infektionsschulung wird durchgeführt. (Dauert inklusive Dateneingabe ca 30-45 Minuten). Die Schüler müssen bei ihren persönlichen Daten als Personengruppe „Schüler“ eingeben und im Anschluss die gemailte PDF hochladen. Dadurch ist die Schulung für die Schüler kostenlos.
Die Bescheinigung zur Belehrung wird den Schülern per Post zugeschickt.
Vernetzt mit
Vernetzt mit
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück (Frau König)
VerfasserIn
VerfasserIn
Tepe
Sonstiges
Sonstiges
Tipps:
• Sollte ein andere Nachname auf dem Briefkasten stehen, dieses unbedingt unter Anmerkungen vermerken
• Die Videos müssen unbedingt bis zum Schluss angesehen werden.
• Kurzfristige Schulungen bitte bei Frau König telefonisch anmelden
• Die Schüler sollen sich die Bescheinigungen kopieren. Sie sind die gesamte Schulzeit gültig