Titel

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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Kategorie

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Berufsorientierung

Beschreibung/
Zusammenfassung

Beschreibung/
Zusammenfassung

Schüler*innen die in ihrem Praktikum Umgang mit Lebensmitteln haben werden digital zum Hygiene- und Infektionsschutz geschult.
Die Verhütung von Infektionen und Krankheitsübertragung auf Lebensmitteln während des Schülerpraktikums soll verhindert werden.

Beteiligt

Beteiligt

Klassen-/Wirtschaftslehrer, Schulsozialarbeit (A. Tepe)

Ziel(e) 

Ziel(e) 

(allgemein) 

Die Belehrung ist Voraussetzung für ein Praktikum in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb. Hierzu zählen Praktika in denen direkt mit verderblichen Lebensmitteln gearbeitet wird. Bei Praktika in Altenheimen/ Krankenhäusern muss im Vorfeld mit der Einrichtung die Erforderlichkeit abgesprochen werden (Essen anreichen usw.)

Maßnahmen/

Arbeitsplanungen

Maßnahmen/ 

Arbeitsplanungen 

Sobald eine Praktikumsstelle in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb feststeht, werden die Schüler durch Klassen/Wirtschaftslehrer bei der Schulsozialarbeit gemeldet.
Die Belehrung findet digital statt. (Möglichst spätestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn)
Es muss im Vorfeld eine Schulbescheinigung über den Zeitpunkt und die Tatsache des Praktikums im Lebensmittelbereich als PDF erstellt und den namentlich genannten Schüler*innen per Iserv gemailt werden.
Auf der Seite https://www.landkreis-osnabrueck.de wird über die Suchfunktion nach „Belehrung nach Infektionsschutzgesetz“ gesucht.
Die Online Infektionsschulung wird durchgeführt. (Dauert inklusive Dateneingabe ca 30-45 Minuten). Die Schüler müssen bei ihren persönlichen Daten als Personengruppe „Schüler“ eingeben und im Anschluss die gemailte PDF hochladen. Dadurch ist die Schulung für die Schüler kostenlos.
Die Bescheinigung zur Belehrung wird den Schülern per Post zugeschickt.

Vernetzt mit 

Vernetzt mit 

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück (Frau König)

VerfasserIn 

VerfasserIn 

Tepe

Sonstiges 

Sonstiges 

Tipps:
• Sollte ein andere Nachname auf dem Briefkasten stehen, dieses unbedingt unter Anmerkungen vermerken
• Die Videos müssen unbedingt bis zum Schluss angesehen werden.
• Kurzfristige Schulungen bitte bei Frau König telefonisch anmelden
• Die Schüler sollen sich die Bescheinigungen kopieren. Sie sind die gesamte Schulzeit gültig